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Rechtliche Betreuung
Unterstützung für Menschen in besonderen Lebenslagen
Wenn Menschen aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer geistigen oder seelischen Behinderung oder altersbedingter Einschränkungen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, kommt die rechtliche Betreuung ins Spiel. Ziel ist es, die betroffene Person in genau den Bereichen zu unterstützen, in denen Hilfe benötigt wird. Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet, dabei bleibt die betreute Person so selbstbestimmt wie möglich – die rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung. In unserem Verein übernehmen hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeitende diese wichtige Aufgabe.
Der SKM Freiburg hat zwei anerkannte Betreuungsvereine. Einen für die Stadt Freiburg und einen für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Die hauptamtlichen Mitarbeitenden unterstützen und begleiten dabei über 180 Ehrenamtliche.
Vorrang des Ehrenamtes – Mitmenschlichkeit im Mittelpunkt
Das Gesetz sieht vor, dass rechtliche Betreuungen vorrangig von ehrenamtlich engagierten Personen übernommen werden – zum Beispiel von Familienangehörigen, Freunden oder engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Dieses Prinzip beruht auf der Überzeugung, dass persönliche Nähe eine besonders vertrauensvolle Betreuung ermöglicht. Doch das Ehrenamt braucht Begleitung. Genau hier setzen wir als Betreuungsverein an.
Wir begleiten, beraten und stärken
Unser Betreuungsverein unterstützt ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer mit:
- Umfassende Beratung vor und während der Übernahme einer Betreuung
- Einführung in die Rechtliche Betreuung (Basisseminar mit 4 Modulen)
- Fortbildungen zu rechtlichen und praktischen Themen
- Austauschmöglichkeiten mit anderen Ehrenamtlichen
- Unterstützung in schwierigen Situationen und bei Fragen zur Ausübung der Betreuung
Wir machen Mut, sich für andere Menschen einzusetzen und sorgen dafür, dass niemand mit dieser Aufgabe allein bleibt. Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren und Menschen zur Seite stehen, die auf Unterstützung angewiesen sind? Sprechen Sie die zuständigen Kolleginnen und Kollegen an!