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Betreuungsverfügung

zwei Personen am Tisch mit Papieren
Foto: Gabrielle Henderson/unsplash.com

Für den Fall, dass Sie sich nicht mehr um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmern können und keine Vertrauensperson in einer Vorsorgevollmacht benannt wurde, ordnet das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung an. In einer Betreuungsverfügung erklären Sie, wer diese Aufgabe übernehmen soll (bzw. wer nicht ). Im Betreuungsverfahren wird die benannte Person durch das Betreuungsgericht zur Betreuerin, zum Betreuer bestellt und handelt dann unter der “Aufsicht” des Gerichts.

Im Gegensatz dazu ermöglicht die Vorsorgevollmacht, dass Sie eine vertraute Person bestimmen, die nahezu ohne gerichtliche Kontrolle in Ihrem Sinne handelt.

Der SKM Freiburg unterstützt Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Betreuungsverfügung und bietet umfassende Beratung an.

Hier können Sie sich die Betreuungsverfügung beim Bundesministerium für Justiz herunterladen.