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Vorsorgevollmacht

Zwei Menschen halten sich die Hände
Foto: Halfpoint / stock.adobe.com

Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen können jeden Menschen ganz plötzlich treffen. Wer kümmert sich dann um Ihre persönlichen, gesundheitlichen oder finanziellen Angelegenheiten? Ohne eine Vorsorgevollmacht darf selbst eine nahestehende Person – wie Ehepartner*in oder ein Familienmitglied – nicht automatisch für Sie entscheiden.

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie frühzeitig eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die in Ihrem Sinne handeln dürfen – zum Beispiel beim Abschluss von Verträgen, bei Bankgeschäften oder bei Entscheidungen rund um Pflege, Gesundheit und Wohnen. 

Wichtig zu wissen: Eine Vorsorgevollmacht sollte schriftlich verfasst, möglichst konkret formuliert und gut auffindbar aufbewahrt werden. Je nach Inhalt kann eine Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde oder notarielle Beurkundung sinnvoll oder notwendig sein – zum Beispiel bei Regelungen rund um Immobilien. Auch die Auswahl der bevollmächtigten Person sollte mit Bedacht getroffen und offen besprochen werden

Tipp: Eine Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hilft im Notfall, Ihre Vertrauensperson schnell zu finden.

Vorsorge ist Vertrauenssache – unser Betreuungsverein unterstützt Sie gern dabei!

 

Eine offizielle Vorlage erhalten Sie kostenlos vom Bundesministerium der Justiz.

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Hier finden Sie auch Formulare in verschiedenen Fremdsprachen.

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Es gibt auch eine Erläuterung der Vorsorgevollmacht in Leichter Sprache

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Hier gibt es unsere Vorsorgevollmacht in Leichter Sprache zum Ausfüllen 

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