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Online-Beratung

Sie haben Fragen zur Rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung? Rufen Sie uns gerne an oder stellen Sie hier Ihre Frage bei der Onlineberatung:

Online-Beratung der Caritas

Rechtliche Betreuung im Ehrenamt

Die eigenen Fähigkeiten einsetzen

Sie unterstützen mit Ihren Fähigkeiten, Ihrer Erfahrung und Ihrem persönlichen Engagement Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen bei der Regelung ihrer rechtlichen Angelegenheiten. Das Betreuungsgericht legt fest, in welchem Bereich Sie die rechtliche Betreuung übernehmen. Dies sind z.B. Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitssorge, Vermögenssorge oder auch die Vertretung gegenüber Behörden.

Sie brauchen in den einzelnen Felder kein "Profi" sein, sondern dürfen mit unserer Unterstützung in die Aufgabe hineinwachsen.

Wir sind für Sie da und unterstützen Sie durch:

  • eine sorgfältige Einführung in Ihre Tätigkeit
  • Begleitung und fachliche Beratung
  • Regelmäßigen Erfahrungsaustausch
  • Fortbildungen & Schulungen
  • Aktuelle Informationen – kostenloses SKM-Heft
  • zusätzlichen Versicherungsschutz

In der Rubrik TERMINE finden Sie Veranstaltungshinweise und unser aktuelles Programm für Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Unter Links finden Sie Formulare zum Download.

Informieren Sie sich unverbindlich!

Für Fragen und Information rufen Sie uns gerne an unter Tel. 0761 272220!

Ihre Ansprechperson:

Betreuungsverein für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: Yvonne Moderecker (post@skm-breisgau.de)
Betreuungsverein für die Stadt Freiburg: Jürgen Borho (post@skm-freiburg.de)

Mit Herz und Verstand

Was heißt „rechtliche Betreuung“ im Alltag? Und was kommt auf Sie zu, wenn Sie diese Aufgabe übernehmen? Hier einige Beispiele aus unserer Arbeit:

  • Sabine H. hat das Down-Syndrom. Sie ist ein fröhlicher und aufgeschlossener Mensch und braucht jemanden, der sie bei Entscheidungsfindung unterstützt oder ggf. ihre Interessen vertritt.
  • Klaus  P. sitzt nach einem Unfall im Rollstuhl. Dringend braucht er Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und bei Ämterangelegenheiten.
  • Maria K. ist 73 Jahre alt und lebt allein in ihrer Wohnung. Seit einiger Zeit vergisst sie die Einkäufe, Termine und das Bezahlen von Rechnungen. Sie kommt alleine nicht mehr zurecht.