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Online-Beratung

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Online-Beratung der Caritas

Wichtiger Hinweis zur Patientenverfügung in leichter Sprache

Mit der Patientenverfügung in leichter Sprache möchten wir Menschen ermöglichen sich mit dem Thema auseinander zu setzen, auch wenn ihnen die komplexer (Schrift-) Sprache schwer fällt. Wir möchten allen Menschen Gestaltungsmöglichkeiten und Mitsprachrecht geben, um ihren Willen am Ende des Lebens Gehör zu verschaffen.

Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe haben die gesetzliche Aufgabe, individuelle und ganzheitliche Beratungsangebote in der letzten Lebensphase anzubieten. Mit der Patientenverfügung in leichter Sprache möchten wir diesen Prozess unterstützen, um dem oben genannten Personenkreis gerecht werden zu können. Begleitend sollte hierzu das persönliche Umfeld mit einbezogen werden wie  z.B. Angehörige, Freunde, Bevollmächtigte, Betreuer und Hausärzte. Die Aussagen, Vorstellungen und Behandlungswünsche der betroffenen Menschen werden in der Patientenverfügung festgehalten. Mit dieser Vorgehensweise wird gewährleistet, dem Willen der Betroffenen Gehör zu verschaffen und diesen am Ende des Lebens auch umzusetzen.

Die Übersetzung der Patientenverfügung in leichter Sprache hat für uns die Frage aufgeworfen, ob medizinisch komplexe Sachverhalte überhaupt präzise in einfacher Sprache ausgedrückt werden können und ob sie von Ärztinnen und Ärzte als rechtsverbindlich akzeptiert wird? Daher sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass die Patientenverfügung in leichter Sprache in erster Linie eine wichtige Grundlage zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens ist, auch wenn es sich hier nicht um eine rechtsverbindliche Vorlage handelt.

Download: Patientenverfügung in Leichter Sprache

Gedruckte Exemplare können gegen Schutzgebühr angefragt werden.